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3% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 1023, von Geheimnis bis Gehilfe Öffnen
Vorbildung (Lehre) vorausgesetzt wird, bei dem Gehilfen nicht. Die Verhältnisse der Gehilfen sind in der Gewerbeordnung, § 121 ff. geregelt. In der österreichischen Gewerbeordnung wurden nach dem Gesetz vom 20. Dez. 1859 und dem Gesetz vom 15. März
2% Brockhaus → 11. Band: Leber - More → Hauptstück: Seite 0040, von Lehrlingsprüfung bis Lehrvertrag Öffnen
der gewerblichen Fortbildungsschulen in Württemberg (2. Aufl., Stuttg. 1889); Stieda, Lehrlingsprüfungen (in den "Preuß. Jahrbüchern", Bd. 70, Berl. 1892). Lehrs, Karl, Philolog, geb. 14. Jan. 1802 zu Königsberg als Sohn eines jüd. Kaufmanns
2% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0211, Volkswirtschaft: Gewerbe und Industrie, Finanzwissenschaft Öffnen
Gewerbeausstellungen, s. Industrieausstellungen Gewerbefreiheit, s. Gewerbegesetzgebung Gewerbegerichte, s. Fabrik- u. Gewerbegerichte Gewerbegesetzgebung Gewerbeordnung, s. Gewerbegesetzgebung Gewerbeschule, s. Gewerbegesetzgebung
2% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0227, von Ges dur bis Geselle Öffnen
muß die Behandlung von Tag zu Tag gewechselt werden, so daß allgemeine Regeln nicht gegeben werden können. Die Lehre von den Geschwüren heißt Helkologie. Ges dur, s. Ges. Gesechster Schein (Sextilschein), s. Aspekten. Geseke, Stadt im preuß
2% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0779, von Handwerkerparlament bis Handwerkertage Öffnen
, die Entscheidung über die Verleihung der Vorrechte nach H. 100° der Gewerbeordnung haben u. s. w. Nach einem Erlaß des preuß. Ministers für Han- del und Gewerbe vom 15. Aug. 1893 wird die obli- gatorische Errichtung von Fachgenossenschaften und H
2% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0287, von Geweihbaum bis Gewerbebetrieb Öffnen
-, Handels-, Preß-, Schenk-, Versicherungsgewerbe, ja selbst von den gelehrten Gewerben der Schriftsteller, Lehrer, Ärzte etc. Ein von beiden verschiedener Sprachgebrauch ist derjenige, welcher in den Ländern deutscher Zunge den meisten sogen
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0930, von Ges-dur bis Gesell Öffnen
man G. künstlich durch verschiedene Mittel, so durch das Haarseil (s. d.), die Fontanelle, das Glüheisen, reizende Salben u. a. Dinge. Die Lehre von den G. heißt Helkologie. – Vgl. Maas, Die Behandlung von G. (Lpz. 1873); Billroth und Winiwarter
2% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0983, Gewerbegesetzgebung Öffnen
vorgeschrieben werden. Innungen mit Veitrittszwang für die betreffen- den Gewerbtreibenden kennt die Gewerbeordnung nicht; wohl aber begünstigt sie durch die Novellen von 1881/1884,1886 und 1887 den Eintritt in die freiwillig gebildeten Innungen durch den
2% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0547, Handwerkerfrage (Centralstellen für Gewerbe. Neueste Organisationspläne) Öffnen
des Lehrlingswesens. Er gipfelte einer- seits in der Bildung von Fachgenossenschaften und Handwerkerkammern, andererseits in Einführung einer ordnungsmäßigen Lehrzeit, einer Gesellenprü- fung, und in Beschränkungen im Halten voll Lehr- lingen
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0477, von Baugesellschaften bis Baugewerkschule Öffnen
die Abänderung und Beseitigung aller Bauanlagen, durch welche Gefahr für andre oder eine Verletzung des öffentlichen Interesses droht, zu ermöglichen und anzuordnen. Die Organisation auch der B. nimmt nach Abänderung der Gewerbeordnung wieder eine festere
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0853, von Mühlenbruch bis Mühler Öffnen
. Juli 1843. Von seinen durch Klarheit und Scharfsinn ausgezeichneten Werken sind hervorzuheben: "Die Lehre von der Zession der Forderungsrechte" (Greifsw. 1817, 3. Aufl. 1835); "Doctrina pandectarum" (Halle 1823-25, 3 Bde.; 4. Aufl. 1838-40; deutsch
1% Brockhaus → 3. Band: Bill - Catulus → Hauptstück: Seite 0673, Buchhandel Öffnen
Gewerbe nicht über den Umfang des Handwerksbetriebes hinausgeht. Doch sind nach der Gewerbeordnung §. 78 die Centralbehörden der Einzelstaaten befugt, Vorschriften darüber zu erlassen, wie die in §. 35 genannten Trödler, Händler, Agenten u.s.w.
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0981, Gewerbegesetzgebung Öffnen
(in Schmollers "Jahr- buch für Gesetzgebungu. s. w.", 1893); Kommentare zu dem Reichsgesetz von Haas (Gott. 1891), Schier (Eass. 1891), Wilhelmi und Fürst (Berl. 1891) u. a. Gewerbegesetzgebung,Gewerbeordnung, Gewerbeverfaffung, der Inbegriff
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0642, von Lehrmittel bis Lehrs Öffnen
642 Lehrmittel - Lehrs. wurde, in welchen Fällen allein der Lehrvertrag von der einen oder andern Seite aufgelöst werden dürfe, ferner, daß der Meister dem Lehrling nach Beendigung der Lehrzeit ein Entlassungszeugnis zu geben habe
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0567, von Hirschau bis Hirschberg Öffnen
- und Staatswissenschaften, begründete 1859 in Berlin eine Verlagsbuchhandlung und wirkte auch als Lehrer im großen Berliner Handwerkerverein. Nach dem Tod seines Vaters (1862) übernahm er dessen umfangreiches Landesproduktengeschäft in Magdeburg, widmete sich
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0641, Lehrling, Lehrlingswesen Öffnen
und Begünstiger, insbesondere auch gegen denjenigen, welcher einen Lehrling, wissend, daß er entlaufen ist, in Lehre oder Arbeit nimmt oder behält; 5) ausreichende Schutzbestimmungen gegen eine mißbräuchliche (die Gesundheit, Sittlichkeit, Ausbildung gefährdende
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0038, von Sonntagsbuchstabe bis Sonometer Öffnen
Unternehmungen die Sonntagsarbeit zu vermeiden und die Tagelöhner, Dienstboten und Fabrikarbeiter gegen die Forderungen ihrer Herren vor Sonntagsarbeit zu schützen hat. Die deutsche Gewerbeordnung (§ 136) verbietet die Beschäftigung von jugendlichen Arbeitern an
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0542, von Baur (Albert) bis Baur (Ferdinand Christian) Öffnen
. (Vgl. Gewerbeordn. §§. 16, 18; ferner Reichsstrafgesetzb. §§ 367, Z. 12-15; 368, Z. 3, 4; 369, Z. 3.) Dasselbe ist auch mit Dampfkesseln und dergleichen Anlagen der Fall. (Erlaß des Reichskanzlers vom 29. Mai 1871; preuß. Gesetz, den Betrieb
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0224, von Hausgewerbe bis Hausierhandel Öffnen
. 1841 von dem Herzog von Nassau an den Rhein berufen, wurde er hier mehrfach beschäftigt, ebenso in Oberösterreich. 1845 ward er Professor und Lehrer der Landschaftsmalerei an der Akademie der Künste zu Prag, wo er 24. Aug. 1866 starb. Von seinen
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0301, von Poutroie, La bis Pozuzo Öffnen
. Bouchitté, Le P. (Par. 1858); Poillon, N. P., étude biographique (2. Aufl., Lille 1875). 2) Gaspard, eigentlich Dughet (Doughet), ital. Maler, nach seinem Lehrer und Schwager Nicolas P. genannt, geb. 1613 zu Rom, wandte sich der historischen Richtung
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0633, von Schriftgranit bis Schriftstellervereine Öffnen
150 Mk. wert ist. Nach der deutschen Gewerbeordnung (§ 130) kann der Lehrherr gegen den Lehrling, welcher die Lehre eigenmächtig verlassen hat, einen Anspruch auf Rückkehr des Lehrlings nur dann geltend machen, wenn der Lehrvertrag schriftlich
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0047, Arbeiterschutzgesetzgebung (Deutschland) Öffnen
führte; anderseits war durch die Gründung des Vereins für Sozialpolitik und durch die Bekämpfung der Lehren des Mancherstertums seitens der Vertreter der Nationalökonomie an den deutschen Universitäten eine neue sozialpolitische Lehre und Richtung
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0500, von Fabricius (Joh. Albert) bis Fabrik Öffnen
498 Fabricius (Joh. Albert) - Fabrik Padua unter Fallopia, dessen Nachfolger er als Lehrer der Anatomie und Chirurgie 1562 wurde. Auf seine Veranlassung wurde in Padua ein neues anatom. Theater erbaut. Ihm verdankt man zahl- reiche
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0973, von Heimatshafen bis Heimbach (Gust. Ernst) Öffnen
oder eine sonstige Abgabe zu erheben. Sodann wurden die Bedingungen für den Gewerbebetrieb durch die Gewerbeordnung (s. d. und Gewerbegesetzgebung ) und die zu derselben ergangenen Abänderungs- und Ergänzungsgesetze einheitlich geregelt
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 1004, von Heinzen bis Heiratsbureau Öffnen
und Lehrer der Bauwissenschaften, geb. 15. Dez. 1824 zu Großenbufeck bei Gießen, absol- vierte 1842 das Gymnasium, 1845 die höhere Ge- werbeschule zu Darmstadt, studierte 1846-48 in Berlin und Gießen Naturwissenschaften, Architektur und Ingenieurwesen
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0645, von Korpona bis Korps Öffnen
gestattet oder gar zur Pflicht gemacht. (S. Wa'ffengebrauch.) Auch sonst kommt es vor, daß jeman'd ein Züch- tigungsrecht zusteht: dem Lehrherrn gegen den Lehrling, welcher nach §. 127 der Gewerbeordnung der väterlichen Zucht des erstcrn unterworfen
1% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0561, Bayern (Geschichte: 1871-1873) Öffnen
. In mehreren Orten bildeten sich Vereine von "Altkatholiken", welche das Unfehlbarkeitsdogma verwarfen und erklärten, daß sie ihrem alten katholischen Glauben treu bleiben und jedem Versuch, ihnen eine neue Lehre aufzuzwingen oder sie aus der Kirche
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0648, von Freihandelspartei bis Freiheit Öffnen
die freihändlerischen Ideen, deren Träger auch gleichzeitig warme Vertreter der deutschnationalen Idee waren, größere Geltung zu verschaffen (so im Zollwesen, in der Gewerbeordnung etc.). Wirksame Unterstützung fanden sie hierbei in der Regierung
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0950, von Gasuhr bis Gatschet Öffnen
steht der Ortspolizeibehörde eine vorläufige Entscheidung vorbehaltlich des Rechtswegs zu. Auch die österreichische Gewerbeordnung (§ 16) rechnet die Gast- und Schenkgewerbe zu den konzessionierten Gewerben. Ebenso bedürfen in England die Gast
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0291, Gewerbegesetzgebung (Entwickelung in Frankreich und Deutschland) Öffnen
verschiedenen Kulturstaaten) erhebliche Unterschiede. Entwickelung der Gewerbegesetzgebung in den verschiedenen Ländern. [Frankreich.] Von den europäischen Staaten führte Frankreich zuerst die Gewerbefreiheit ein. Der Boden war vorbereitet durch die Lehre
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0049, von Kontraktilität bis Kontraprotest Öffnen
, wie die Erfahrung lehre, gemeinschädliche Folgen haben könne, daß sie zu einer moralischen Verwilderung der Arbeiter, zu einer Gefährdung ganzer Industriezweige, zu einer Untergrabung der Achtung vor dem Gesetz, zu einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0380, von Wanda bis Wanderlager Öffnen
beschlagen. Wander, Karl Friedrich Wilhelm, Vorkämpfer für eine freisinnige Gestaltung des Volksschulwesens, geb. 27. Dez. 1803 zu Fischbach bei Hirschberg i. Schl., besuchte das Seminar zu Bunzlau, war seit 1826 Lehrer in Hirschberg und trat hier an
1% Meyers → 19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] → Hauptstück: Seite 0340, Fortbildungsschulen (neueste Entwickelung in Preußen) Öffnen
gedeiht (wenigstens in kleinern und mittlern Städten) der ^[Spaltenwechsel] Fortbildungsunterricht fast nur da, wo der Besuch der F. den Lehrlingen und mittelbar ihren Lehr-Herren als Pflicht auferlegt werden darf. In Süddeutschland (Bayern, Württemberg
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0223, von Agrarier bis Agricola (Joh. Friedr.) Öffnen
Differentialzölle (s. d.); Ausgabe von Reichspapiergeld unter Beseitigung der Bankvorrechte; Umgestaltung der Aktiengesetzgebung, der Gewerbeordnung, des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz; Beschränkungen des Erbrechts und der Verschuldungsform des
1% Brockhaus → 5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] → Hauptstück: Seite 0282, von Dienstliste bis Dienstmiete Öffnen
. Die Berechtigung der polizei- lichen Taren beruht in Deutschland auf §. 76 der Gewerbeordnung. In den größern Städten fand man auch früher schon Leute, die auf den Straßen bereit standen, um dergleichen Dienste zu verrichten, so unter andern die sog
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0743, von Gemeindeausschuß bis Gemeindehaushalt Öffnen
zu erwerben, als Dienstboten, Arbeiter, Lehr- linge und Gesellen, Kapitalisten, Beamte, Geschäfts- gehilfen aller Art. Durch Einführung der Frei- zügigkeit und Beseitigung des Zunftzwanges war auck die Niederlassung und der selbständige Gewerb
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0773, von Handlungsfähigkeit bis Handlungsgehilfe Öffnen
die Regierung angefangen, bei ihren socialen Re- formen die H. zu berücksichtigen. Nach der Novelle zur Gewerbeordnung (1891) ist die Sonntagsarbeit aller H. auf fünf Stunden beschränkt und die Kom- munalverwaltung ist mit dem Recht auf weiter
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0780, von Handwerkervereine bis Handzeichnungen Öffnen
, namentlich auf die Ver- breitung gewerblicher Kenntnisse und die Fortbil- dung der jüngern Handwerker gerichteten Tenden- zen. Zu der ersten Kategorie gehören die auf Grund der Gewerbeordnung gebildeten Innungen (s. d.), ferner die Rohstoff
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0489, von Prozymiten bis Prüfung Öffnen
und Reisender, geb. 12. April (31. März) 1839 im Gouvernement Smolensk, besuchte das Gymnasium in Smolensk und später die Militärakademie in Petersburg. Er wurde dann Lehrer der Geographie und Geschichte an der Junkerschule in Warschau. 1866 wurde
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0843, Tierheilkunde Öffnen
in Stuttgart und 1829 in Gießen (als Anhängsel der mediz. Fakultät an der Universität). Erst seit Gründung der Tierarzneischulen wird die T. zielmäßig von berufenen Lehrern gepflegt. Durch die Erhebung sämtlicher Tierarzneischulen zu Tierärztlichen
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0032, von Censorinus bis Census Öffnen
, was nicht vorher durch die ordentliche Obrigkeit eines jeden Ortes oder die dazu Verordneten besichtigt und der Lehre der christl. Kirche, desgleichen den aufgerichteten Reichsabschieden gemäß befunden und zugelassen sei. Noch schärfere Maßregeln wußte